Samstag, 3. Dezember 2011

Wie demokratisch ist unsere repräsentative Demokratie?


„Wie demokratisch ist unsere repräsentative Demokratie?“ Wenn man diese Frage beantworten möchte, so geht dies mit dem Dilemma einher, welches sich in der divergierenden Bedeutungen des Begriffes Demokratie widerspiegelt. Die Beurteilung einer Demokratieform bezüglich deren Vorteile bzw. Mängel, ist eng verbunden mit der sozialen, kulturellen und historischen Verhaftung des Betrachters, sowie des ihm zu Grunde liegenden theoretischen als auch des empirischen Wissens über Demokratie. Eine objektive Bewertung ist daher nicht möglich, da Menschen über unterschiedliche Vorstellungen und Werte bezüglich Demokratie verfügen.
Des weiteren muss sich der/die BetrachterIn der Beurteilungskriterien bewusst werden, mit denen er/sie den Versuch unternimmt, die Qualität von Demokratie zu messen. Es bestehen oft konträre Zugänge zu Demokratie, die in weitere Folge auch zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Bewertung von Demokratie führen. So wird ein Demokratieverständnis indem die soziale Gleichheit der BürgerInnen im Zentrum steht, andere Beurteilungskriterien als wichtig erachten, wie beispielsweise ein Demokratieverständnis, welches die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen hervorhebt.
Mitunter kann neben den unterschiedlichen Beurteilungskriterien auch der Anwendungsbereich einer Demokratietheorie, Einfluss auf die Antwort, der oben genannten Fragestellung haben. So ist beispielsweise die Repräsentative Demokratie immer im Kontext der Entstehung des modernen Flächenstaates zu verorten, dessen Größe, neue Herausforderungen bezüglich der Verwirklichung einer Volksherrschaft, mit sich brachte. Im Gegensatz dazu steht beispielsweise die direktdemokratische Demokratietheorie Rousseaus, die sich in ihrem historischen Kontext auf kleinere Stadtstaaten bezog. (vgl. Schmidt 2010: 488)
Wie demokratisch ist nun eine repräsentative Demokratie? Versucht man darüber ein Aussage zu treffen, sollte man differenzieren, ob man von einem normativen Standpunkt aus oder von einem empirisch analytischen Standpunkt argumentiert. (vgl. Schmidt 2010: 23). Letzterer wird sich daher eher auf einen Ist-Zustand beziehen und ein vorhandenes politisches System in das Zentrum der Analyse rücken. Verwendet der/die BetrachterIn hingegen eine normative Demokratietheorie, so beschränkt sich dies nicht nur auf das Beschreiben einer aktuelle politische Situation, sondern man formuliert einen Soll-Zustand. Hierbei werden auch Anregungen zur Veränderung einer aktuellen politischen Realität formuliert und man definiert gleichzeitig einen spezifischen Maßstab, sowie Kriterien, an denen man Demokratie misst.
Wie bereits erwähnt, ist eine Definition des verwendeten Demokratiebegriffes, Voraussetzung für Analyse und Kritik einer Demokratieform. Der Ausgangspunkt unserer Definition wird durch den Begriff der Volksherrschaft gebildet, welcher sich vom Griechischen „demos“, dem Volk und „krátein“, herrschen, ableitet. (vgl. Leggewie 2008: 75). Das Prinzip der Volksherrschaft ist die Volkssouveränität. Dies besagt: „dass die höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität das Staatsvolk selbst ist“. (Klaus/Klein 2006). Bei näherer Betrachtung der Definition muss man feststellen, dass in den modernen Massendemokratien, das Volk nicht unmittelbar an der Ausübung der Volksherrschaft beteiligt ist, da sich das politische Handeln zum größten Teil auf Repräsentanten und Abgeordnete beschränkt. Im Gegensatz zur direkten Demokratie sind in einer Repräsentativen Demokratie, Delegierte und Repräsentanten die Hauptakteure des politischen Handelns. Hier zeigt sich, dass man den Überbegriff der Demokratie, der sich oft durch eine gewisse Unschärfe auszeichnet, differenzieren muss.
Die Direkte bzw. Repräsentative Demokratie tritt jedoch nie in ihrer Reinform auf. So beinhaltet die Repräsentative Demokratie zahlreiche direktdemokratische Mitbestimmungsrechte, wie beispielsweise Volksabstimmungen oder Volksbegehren. Der österreichische Politikwissenschaftler Anton Pelinka schreibt, dass im Idealfall eine Demokratie sich immer aus einer Mischung von direktdemokratischen und repräsentativen Elementen zusammensetzt, deren Elemente wiederum in einer Balance zueinander stehen sollten. Droht der Repräsentative Charakter einer Demokratie überhand zu nehmen, besteht nach ihm die Gefahr einer Elitendemokratie. (vgl. Pelinka 2004: 31).
Diese Überlegung bildet auch einen Hauptkritikpunkt der Repräsentativen Demokratie. Das Prinzip der Volkssouveränität steht nämlich in einem Spannungsfeld mit dem repräsentativen Charakter der modernen Massendemokratie. Das wohl am meist diskutierte Gegenargument spiegelt sich in der Vorstellung wider, dass nicht mehr der/die BürgerIn das politische Handeln bestimmt, sondern die politische Elite. Die Folgen eines solchen Zustandes sind in weiterer Folge gekennzeichnet durch eine Legitimationsproblematik und durch die nichtvorhandene Identifikation des Bürgers mit seinem politischen Gemeinwesen.
Diese Überlegungen sind nicht nur ein Produkt der modernen Massendemokratie, sondern sie wurden auch schon im 18. Jahrhundert von einem der wohl bedeutendsten Philosophen der Aufklärung formuliert. Nach Jean Jaques Rousseau kann nämlich die Souveränität des Volkes nicht vertreten werden. (vgl. Rousseau 1762: 103) Mit dieser radikal demokratischen Ansicht, die Jean Jaques Rousseau zu einem Vertreter der direkten Demokratie macht, stellt er sich gegen jegliche Form einer Repräsentativen Demokratie, die von späteren Theoretikern, der „Federalist Papers“ favorisiert wird. Die Befürwortung einer direkten Demokratie, sowie die vehemente Ablehnung der Repräsentation durch einen Vertretungskörper, argumentiert er im Zusammenhang mit der Gefahr, dass sich der Bürger nicht mehr um die öffentlichen Belange des Staates kümmert. Nur dort wo die Bürger sich an Versammlungen partizipieren, ist ein funktionierender Staat möglich. (vgl. Rousseau 1762: 102) Private Interessen des Individuums müssen der öffentlich Sache untergeordnet werden. Zusammenfassend könnte man festhalten, dass Rousseau´s Konzept ein äußerstes Maß an Einsatzbereitschaft des Einzelnen abverlangt, sich für das politische Gemeinwesen einzusetzen.
Die von Rousseau geforderte Einsatzbereitschaft für das politische Gemeinwesen könnte man auch in Verbindung bringen, mit dem in Massendemokratien auftretenden Phänomen, der vielfach diagnostizierten Politikverdrossenheit. Aufgrund der kaum vorhandenen Möglichkeit zur politischen Partizipation, die sich auf die Wahl von Abgeordneten beschränkt, findet auch keine Identifikation mit dem politischen Gemeinwesen statt. Die Folge sind niedrige Wahlbeteiligungen. So könnte man auch festhalten, dass die Möglichkeit zur politischen Partizipation und das damit verbundene Bewusstsein für ein politisches Gemeinwesen, ein Indikator ist, mit dem man die Qualität einer Demokratie messen könnte.
Es sollte jedoch erwähnt werden, dass Rousseau´s theoretische Überlegung auf dem Prinzip der absoluten Volkssouveränität aufbaut. (vgl. Schmidt 2010: 94) Demnach hat der Wille des Volkes höchste Priorität und ist auch unfehlbar. Des weiteren muss sich der Bürger mit seinen partikularen Interessen dem „Volonté générale“ unterordnen. Die Freiheit des Einzelnen, sowie dessen Schutz vor einem unfehlbaren Volkswillen wird nicht gewährleistet. Das Resultat der Theorie Rousseaus ist, dass eine Mehrheit, deren Handlungen nicht in Frage gestellt wird, über die Minderheit bestimmt. Oder um es mit anderen Worten zu beschreiben, es herrscht eine Tyrannei der Mehrheit.
Ein zusätzlicher Kritikpunkt ist die praktische Anwendung seiner radikalen Demokratievorstellung. Seine Theorie lässt sich, wenn überhaupt, nur auf kleine Stadtstaaten anwenden, auf die sich Rousseau bezieht. (vgl. Rousseau 1762: 105). Robert Dahl, amerikanischer Politikwissenschaftler und Demokratietheoretiker, kritisiert an Rousseau´s Vorstellungen, dass nicht einmal in kleinen Stadtstaaten, das Konzept einer direkten Demokratie umsetzbar wäre. Nach Dahl ist auch in Kleinstaaten das Prinzip der Delegation bzw. Repräsentation unumgänglich. (vgl. Schmidt 2010: 93)
Im Gegenzug zu Rousseau´s Theorie, in der der gemeinsame Wille über dem partikularen Interesse des Einzelnen steht, sowie die Volkssouveränität nicht veräußert und durch Abgeordnete vertretbar ist, entsteht 1787 der Verfassungsentwurf der „Federalists“, die sich für eine repräsentative Verfassung und einen föderalen Bundesstaat, der zukünftigen Vereinigten Staaten von Amerika, einsetzten. Im Zentrum steht nicht der Gemeinwille und die Unveräußerlichbarkeit der Volkssouveränität, sondern es geht um die Etablierung eine Demokratie innerhalb eines Flächenstaates, welche sich durch ihren repräsentativen Charakter auszeichnet. (vgl. Schmidt 2010: 99)
Konträr zu Rousseau, beschränkt sich das Demokratieverständnis der Federalists, nicht nur auf einen kleinen Stadtstaat, sondern sie sehen in der Größe des Staates, durchaus Vorteile für die Verwirklichung von Demokratie. (vgl. Hamilton et. al 1787: 56). Diese Vorteile heben sie auch im Artikel 10 der „Federalist Papers“ hervor, in dem sie eine Differenzierung zwischen einer „reinen Demokratie“ und einer „Republik“ vornehmen. Ersteres kennzeichnet sich durch ein politisches Gemeinwesen, in dem die Bürger selbst die Regierungsgeschäfte ausüben, nämlich eine direkte Demokratie, in der Größe eines Stadtstaates (vgl. Hamilton et. al 1787: 55). Nach Hamilton neigt diese Demokratieform jedoch zur politischen Instabilität und es kommt in weitere Folge zu einer Tyrannei der Mehrheit. Generell muss das öffentliche Wohl vor den partikularen Interessen einzelner Faktionen geschützt werden. Dieser Schutz ist jedoch nur in Form einer „Republik“ zu gewährleisten, die aufgrund ihrer Größe, eine Faktionsbildung erschwert.
Des weiteren wird durch die Wahl von unabhängigen Abgeordneten sichergestellt, dass nicht die Partikularinteressen einer einzelnen Faktion überhand nehmen und dadurch das öffentliche Wohl geschädigt wird. Zusätzlich wird durch die Größe des Territoriums gewährleistet, dass eine größere Zahl an Parteien und divergierende Interessen, die Einflussnahme einer einzelnen Faktion erschweren. (vgl. Hamilton et. al 1787: 57).
Die Größe des Territoriums wirkt sich auch auf die Verlässlichkeit der Abgeordneten aus. So besteht für den Wähler eine größere Wahlmöglichkeit und umgekehrt soll die große Zahl an Wählern, den Druck auf die Gewählten erhöhen. Durch dieses Verhältnis sollte sichergestellt werden, dass sich die Abgeordneten für das öffentliche Wohl einsetzen. (vgl. Hamilton et. Al 1787: 56)
Hiermit brechen die Autoren der „Federalist Papers“ mit einer zu dieser Zeit weit verbreiteten Vorstellung, dass Demokratie nur in einem Kleinstaat verwirklicht werden könne. Die Volkssouveränität wird in ihren Schriften nicht mehr als absolut und unteilbar wahrgenommen. Das Prinzip der Repräsentation nimmt eine zentrale Rolle in ihrer Argumentation ein und ist zugleich der Wegbreiter für die moderne Massendemokratie. Demokratie wird neben der Repräsentation auch durch die Verfassung bestimmt. So soll die Ausübung von Herrschaft nur auf der Grundlage einer Verfassung möglich sein. (vgl. Podlech 1984: 524). Dies sollte auch in weitere Folge der Repräsentativen Demokratie innerhalb des modernen Flächenstaats zu ihrem Durchbruch verhelfen.
Demokratietheoretisch muss man feststellen, dass in den „Federalist Papers“, die politische Partizipation der Bürger keinen hohen Stellenwert einnimmt. Kritisch betrachten sollte man auch die Repräsentation von Frauen und Sklaven, die in den Theorien der „Federalist Papers“, vom politischen Gemeinwesen ausgeschlossen sind. (vgl. Schmidt 2010: 111)
Die Kritik an der nichtvorhandenen Inklusion von Gesellschaftsgruppen lässt sich auch auf Repräsentative Demokratien der Gegenwart übertragen. Durch Globalisierung und zunehmende Migrationsströme, leben vermehrt Menschen in Gesellschaften, in denen sie nicht politisch repräsentiert werden. MigrantInnen in Aufnahmegesellschaften sind zwar an die Gesetze gebunden, die von der Mehrheitsbevölkerung „demokratisch“ beschlossen werden, sie selbst können jedoch an demokratischen Entscheidungen nicht teilnehmen. Dies führt in weiterer Folge zu einem Legitimationsproblem und zur bewussten Exklusion von bestimmten Bevölkerungsgruppen innerhalb eines politisches Systems, welches für sich den Anspruch erhebt, demokratisch zu sein. Repräsentative Demokratie kann daher nur dann als demokratisch bezeichnet werden, wenn sie auch gewährleistet, dass marginalisierte Gruppen innerhalb eines politischen Gemeinwesens, entsprechend repräsentiert werden. Erfolgt dies nicht, führt dies zu einer Legitimation´s Lücke zwischen Regierenden und Regierten und einer „demokratisch legitimierten“ Übermacht der Mehrheit über die Minderheit. Aufkommende Politikverdrossenheit und fehlende Identifikation mit dem Gemeinwesen sind die Folgen einer solchen Missstellung, in der die Repräsentation der politischen Bürger nicht der tatsächlichen Bevölkerung eines Landes entspricht.
Auch der Grad der Partizipationsmöglichkeit ist ein möglicher Faktor, um eine Repräsentative Demokratie bezüglich ihrer Qualität zu untersuchen. So erweitern die VertreterInnen der partizipatorischen Demokratietheorie, das Demokratieverständnis in Bezug auf die Möglichkeit zur politischen Beteiligung. Zentral dabei ist, dass man Demokratie nicht nur im öffentlich, staatlichen Bereich wahrnimmt, sondern auch im privaten Bereich. Diese Erweiterung des Demokratieverständnisses schließt auch die Sphäre der Wirtschaft und die Privatsphäre mit ein. (vgl. Schmidt 2010: 238). Dieser Ansatz ist auch eng mit den Auswirkungen der Globalisierung verbunden, die die konventionelle Repräsentative Demokratie vor neue Herausforderungen stellt, bedenkt man, dass politische Entscheidungen nicht nur auf staatlicher Ebene zustande kommen.
Wenn man also eine Aussage darüber machen möchte, wie demokratisch die Repräsentative Demokratie ist, so muss man sich immer den Bewertungsmaßstab vor Augen führen, mit dem man Demokratie misst. So vielfältig die Demokratietheorien sind, so vielfältig sind auch ihre normativen Ziele. Einige Theorien sehen in der politischen Partizipation, den entscheidenden Faktor für die Verwirklichung von Demokratie, andere wiederum beziehen sich auf die Sicherung von Freiheitsrechten. Soziale Demokratietheorien heben hingegen die soziale Gleichheit hervor, die sich nicht nur auf die politische Gleichheit beschränkt. Um nun Aussagen darüber machen zu können, wie demokratisch eine Repräsentative Demokratie verfasst ist, muss sich der/die BetrachterIn, immer das theoretische Grundwerkzeug vor Augen führen, mit denen er Ziele und Normen einer Demokratie formuliert.
Schlussendlich sollte man aber festhalten, dass die Repräsentative Demokratie sich ständiger Kritik aussetzen muss, um ihre Daseinsberechtigung zu erlangen. Nur durch einen kontinuierlichen Prozess des kritischen Hinterfragens, kann die Repräsentative Demokratie ihre demokratischen Prinzipien erfüllen. Zusätzlich muss sie sich den unaufhaltsamen Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, um in weitere Folge nicht ihre Legitimation zu verlieren. Diese Veränderungen treten insbesondere im Kontext der Globalisierung auf, die die Demokratie vor neue Herausforderungen stellt.
Um jedoch eine kritische Auseinandersetzungen zu ermöglichen, müssen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Ins Zentrum rückt dabei eine funktionierende Öffentlichkeit, die sich dadurch auszeichnet, dass nicht nur Eliten den Demokratiediskurs mitbestimmen, sondern auch subalterne Gruppen, wie MigrantInnen und sozial Benachteiligte verstärkt miteingebunden werden. Nur dann kann sich auch eine Repräsentative Demokratie mit dem Attribut „demokratisch“ schmücken!

Literaturverzeichnis:

Hamilton, Alexander/ Madison, James/ Jay, John [1787] (1994): Die Federalist- Artikel. Politische Theorie und Verfassungskommentar der amerikanischen Gründerväter, Paderborn.

Leggewie, Claus (2008): Demokratie. In: Grundlagen der Medienpolitik. Ein Handbuch. (Hrsg.): Lutz Hachmeister, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn. 75-79

Pelinka, Anton (2004): Grundzüge der Politikwissenschaft. Böhlau Verlag. Wien. Köln. Weimar.

Podlech, Adalbert (1984): Repräsentation. In: Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart. (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch- sozialen Sprache in Deutschland. Band 5 Pro-Soz, Stuttgart. 522-526

Rousseau, Jean- Jacques [1762] (1977): Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, Stuttgart. 102-105.

Schmidt, G.Manfred (2010): Demokratietheorien. Eine Einführung. Vs Verlag für Sozialwissenschaften. Bonn.

Schubert, Klaus/ Klein, Martina (2006): Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Dietz. Bonn.

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